Vergabe - Vertragsordnung

Die Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) für Bauleistungen ist ein vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen erarbeitetes und fortgeschriebenes dreiteiliges Klauselwerk für die Vergabe und Vertragsbedingungen bei Bauaufträgen. In der VOB wird die Vergabe von Bauaufträgen öffentlicher Auftraggeber und sogenannter Sektorenauftraggeber geregelt.

 

Wie war das noch einmal mit der Gewährleistung?

Diese drei Teile befassen sich mit den jeweiligen Bereichen der Vergabe. Diese wären die Teile A/B/C.

Die VOB/A legt die möglichen Vergabearten und die jeweiligen Verfahren für die Bauvergabe fest.

Die VOB/B legt die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen fest.

Die VOB/C legt die allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen fest.

Diese Bestimmungen werden kontinuierlich angepasst und hier bedarf es jemanden der sich auf diesem Gebiet auskennt und immer auf dem aktuellen Stand ist. In Fragen des Vergaberechts sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.